Rechtsprechung
   BVerwG, 04.02.1961 - I C 132.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,356
BVerwG, 04.02.1961 - I C 132.60 (https://dejure.org/1961,356)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1961 - I C 132.60 (https://dejure.org/1961,356)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1961 - I C 132.60 (https://dejure.org/1961,356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Genehmigung für ein Wochenendhaus - Abweichung des Berufungsgerichts von der Entscheidung des Senats bezüglich des Bauverbots gemäß § 2 Landschaftsschutzverordnung (LSchVO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 891
  • DVBl 1961, 640
  • DÖV 1961, 798
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 91.54
    Auszug aus BVerwG, 04.02.1961 - I C 132.60
    Das Landesverwaltungsgericht legte, ebenso wie die Parteien das getan hatten und alsdann auch in der Berufungsinstanz taten, seinen Ausführungen die Grundsätze des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1956 (BVerwGE 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54]) zugrunde, wonach eine Landschaftsschutzverordnung nur solche Bauten verbiete, die das Landschaftsbild verunstalteten, die Natur schädigten oder den Naturgenuß beeinträchtigten.
  • BVerwG, 13.02.1958 - I CB 177.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1961 - I C 132.60
    Damit ist ihm das rechtliche Gehör nicht im erforderlichen Umfange gewährt worden (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 1958 - BVerwG I CB 177.57 - [DÖV 1958 S. 510 = MDR 1958 S. 541]).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher

    Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann gegeben, wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu Urteile vom 4. Februar 1961 - BVerwG 1 C 132.60 -, vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 -, vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - [sämtlich Buchholz 310 § 108 Nrn. 2 und 30 sowie § 104 Nr. 9]; ferner Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - [BVerwGE 36, 264/267] und vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 17.72 - [ZLA 1975, 183]).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85

    Feststellung eines Schadens an den Anteilsrechten einer Aktiengesellschaft -

    Diese liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegeben gewesenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu: Urteile vom 4. Februar 1961 - BVerwG 1 C 132.60 -, vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 -, vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - ; ferner Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - <BVerwGE 36, 264/267> und vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 17.72 - <ZLA 1975, 183>).
  • BVerwG, 21.10.1977 - 2 B 66.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Beschwerde beruft sich ferner darauf, daß das Berufungsurteil von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1961 - BVerwG I C 132.60 - (Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 2 = NJW 1961, 891) und vom 27. April 1961 - BVerwG II C 60.59 - (Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 6; NJW 1961, 1548) abweiche.
  • BVerwG, 24.01.1962 - V C 15.60

    Rechtsmittel

    Eine solche Hinweispflicht besteht zwar dann, wenn das Gericht von seiner bisherigen Rechtsprechung oder der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abzuweichen gedenkt (Urteil vom 4. Februar 1961 - BVerwG I C 132.60 - [NJW 1961 S. 891 - DÖV 1961 S. 798]).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 2 B 42.81

    Beachtung der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über die Änderung

    Die unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1961 - BVerwG 1 C 132.60 - (NJW 1961, 891) erhobene Rüge, das Berufungsgericht habe den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 108 Abs. 2, 138 Nr. 3 VwGO) verletzt, weil es ihn nicht auf die Möglichkeit einer Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung in dem Urteil vom 20. Oktober 1958 - VIII A 432/56 - hingewiesen habe, die die Anrechnung der Nichtbeschäftigungszeit auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit und damit auf die Wartezeit nach § 3 Abs. 2 des Änderungs- und Anpassungsgesetzes auch für den Fall der Nichtverwendung bei Eintritt des Versorgungsfalles zulasse, kann ebenfalls keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 06.12.1971 - VII B 126.69

    Beiträge politischer Gemeinden zur Besoldung des örtlichen Pfarrers - Verstoß

    Eine Hinweispflicht des Gerichts auf rechtliche Überlegungen hat das Bundesverwaltungsgericht jedenfalls nur dann anerkannt, wenn das Gericht seine Entscheidung auf neue, für die Beteiligten nicht ohne weiteres erkennbare rechtliche Erwägungen abstellen, insbesondere wenn es von seiner bisherigen Rechtsprechung in einer Rechtsfrage abweichen will, die Beteiligten indes hiermit erkennbar nicht gerechnet haben (Urteil vom 13. Februar 1958 - BVerwG I CB 177.57 - [DÖV 1958, 510]; Urteil vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - [NJW 1959, 2227]; Urteil vom 15. Juli 1960 - BVerwG VII C 239.59 - [DVBl. 1960, 854]; Urteil vom 4. Februar 1961 - BVerwG I C 132.60 - [NJW 1961, 891]; Urteil vom 12. Mai 1961 - BVerwG I C 129.60 - [NJW 1961, 1549]).
  • BVerwG, 16.10.1962 - VI C 114.60

    Versagung des rechtlichen Gehörs durch Erlass eines "Überraschungsurteils" -

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann es zwar auch bedeuten, wenn ein "Überraschungsurteil" ergeht, nämlich dann, wenn Vorschriften angewendet werden, von denen der Betroffene nicht annehmen konnte, daß sie für die Entscheidung eine Rolle spielen würden (vgl. den Fall der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1958 - BVerwG I CB 177.57 - in DÖV 1958 S. 510); eine ähnliche Situation kann sich auch ergeben, wenn ein Gericht seine bisherige Rechtsprechung aufgibt (vgl. Bundesverwaltungsgericht vom 4. Februar 1961 - BVerwG I C 132.60 - in NJW 1961 S. 891).
  • BVerwG, 10.10.1962 - VI B 4.62

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereitsim Beschluß vom 18. Mai 1962 - BVerwG VI B 8.62 - ausgeführt, daß es Rechtsstreitigkeiten geben mag, in denen ein "Überraschungsurteil" eine Verletzung des rechtlichen Gehörs bedeutet: nämlich dann, wenn Vorschriften angewendet werden, von denen der Betroffene nicht annehmen konnte, daß sie für die Entscheidung eine Rolle spielen würden (vgl. den Fall der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 13. Februar 1958 - BVerwG I CB 177.57 - in DÖV 1958 S. 510); eine ähnliche Situation kann sich auch ergeben, wenn ein Gericht seine bisherige Rechtsprechung aufgibt (vgl. Bundesverwaltungsgerichtvom 4. Februar 1961 - BVerwG I C 132.60 - in NJW 1961 S. 891).
  • BVerwG, 19.11.1962 - IV C 22.62

    Rechtsmittel

    Auch kann von einem Abweichen von der bisherigen Rechtsprechung nicht die Rede sein, was allerdings einen entsprechenden Hinweis des Gerichts erfordert hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1961 - BVerwG I C 132.60 -, = NJW 1961, 89.).
  • BVerwG, 09.11.1961 - II B 48.60

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anspruch

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs in bezug auf die Rechtslage kann im übrigen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allenfalls dann vorliegen, wenn ein Gericht die Prozeßbeteiligten nicht auf die Möglichkeit einer Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung hinweist (vgl. Urteil vom 4. Februar 1961 - BVerwG I C 132.60 -, NJW 1961 S. 89).
  • KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86

    Teileigentum; Bordell; Räume des Teileigentums; Betreibung eines Bordells

  • BVerwG, 04.06.1970 - III C 67.68

    Verfahrensfehler durch die unterbliebene Beiladung einer als

  • BVerwG, 18.05.1962 - VI B 8.62

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht